Teilnahmebestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsklärung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte, Verträge und Leistungen von Sarah Rau, Genossenschaftstraße 71, 75173 Pforzheim (nachfolgend „Veranstalter“), im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen.
- Unter dem Begriff „Veranstaltung“ werden im Rahmen dieser AGB alle Seminare, Kurse (insbesondere die HeVI-Erziehungskurse), Workshops und sonstigen Angebote verstanden, die vom Veranstalter sowohl als Präsenzveranstaltung vor Ort als auch als Online-Veranstaltung (z. B. via Jitsi) durchgeführt werden.
- „Vertragspartner“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (Privatpersonen) als auch juristische Personen (z. B. Vereine, Unternehmen), die den Veranstalter mit der Durchführung einer Veranstaltung beauftragen oder Plätze buchen. „Teilnehmende“ sind diejenigen natürlichen Personen, die an der jeweiligen Veranstaltung tatsächlich physisch oder online teilnehmen.
- Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner im Buchungsformular auf der Webseite die Anmeldung durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig buchen“ bestätigt, oder sich per E-Mail oder Telefon verbindlich anmeldet und der Veranstalter diese Anmeldung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
- Vertragspartner, die als juristische Personen Veranstaltungen für unbenannte oder dritte Teilnehmende buchen, verpflichten sich, den tatsächlichen Teilnehmenden diese AGB rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen und sie insbesondere auf die Pflichten zur Mitwirkung, Vertraulichkeit und die Haftungsregelungen hinzuweisen.
§ 2 Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug
- Die Veranstaltungsgebühren ergeben sich aus der jeweils aktuellen Beschreibung auf der Webseite des Veranstalters.
- Hinweis zur Umsatzsteuer: Der Veranstalter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer berechnet und die ausgewiesenen Preise verstehen sich als Endpreise.
- Die Veranstaltungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in Euro auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu zahlen. Beginnt die gebuchte Veranstaltung vor Ablauf dieser 14-tägigen Frist, ist die Gebühr abweichend hiervon spätestens am letzten Werktag vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns fällig.
- Das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung besteht nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Ist die Gebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht oder nicht vollständig eingegangen, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall dennoch zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist oder der Veranstalter Aufwendungen erspart hat.
- Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, wird er zunächst in Textform gemahnt und zur Zahlung innerhalb einer Nachfrist aufgefordert. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Forderung an einen Rechtsdienstleister oder ein Inkassounternehmen zu übergeben. Die dadurch entstehenden, gesetzlich zulässigen Verzugsschäden und Kosten hat der Vertragspartner zu tragen, es sei denn, er hat den Verzug nicht zu vertreten.
§ 3 Teilnahmebedingungen und Ausschluss von Veranstaltungen
- Die angebotenen Veranstaltungen dienen der Erwachsenenbildung und der Unterstützung von Erziehenden bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrags.
- Für die HeVI-Kursmodule gelten folgende Gruppengrößen: Die Durchführung erfolgt in der Regel mit einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen und einer maximalen Teilnehmerzahl von 11 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Modul gemäß den Regelungen in § 5 abzusagen; bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet, alternativ kann auf eine andere Veranstaltung umgebucht werden.
- Für die Teilnahme wird eine normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Veranstaltungen können theoretische Inhalte, praktische Übungen und Demonstrationen umfassen. Die Teilnahme erfolgt in voller Eigenverantwortung. Jeder Teilnehmende entscheidet selbstständig und freiwillig, in welchem Umfang er sich in den thematischen Austausch einbringt und welche persönlichen Informationen er teilt.
- Vertraulichkeit: Alle Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, sämtliche Informationen, persönlichen Daten oder privaten Details, die sie während der Veranstaltung über andere Teilnehmende oder den Veranstalter erfahren, streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben.
- Ausschlussrecht: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese den Ablauf der Veranstaltung trotz vorheriger Abmahnung massiv und nachhaltig stören, andere Teilnehmende oder den Veranstalter beleidigen oder gefährden oder sich wiederholt sittenwidrig, rassistisch, sexistisch oder in sonstiger Weise menschenverachtend äußern. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses behält der Veranstalter den Anspruch auf die Veranstaltungsgebühr, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung erlangt.
§ 4 Stornierung und Umbuchung
- Regelung für Privatpersonen (Verbraucher):
- Ersatzteilnehmer: Kann ein angemeldeter Verbraucher nicht an der Veranstaltung teilnehmen, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Sofern der Ersatzteilnehmer die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn vollständig begleicht, wird dem ursprünglichen Teilnehmer die bereits gezahlte Gebühr gutgeschrieben oder zurückerstattet. Bei einer sehr kurzfristigen Benennung ist eine Barzahlung durch den Ersatzteilnehmer vor Ort (passend gegen Quittung) zulässig.
- Umbuchung: Verbraucher können ihre Teilnahme einmalig auf einen anderen Veranstaltungstermin umbuchen, sofern die Umbuchung bis spätestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Veranstaltungsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) beantragt wird. Für diesen administrativen Mehraufwand wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 7,00 EUR erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Umbuchung ausgeschlossen.
- Stornierung: Außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts (siehe separate Widerrufsbelehrung) besteht für Verbraucher kein freies, ordentliches Stornierungsrecht. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung oder bricht er diese vorzeitig ab, bleibt der Anspruch des Veranstalters auf die volle Seminargebühr bestehen. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Dem Vertragspartner bleibt zudem der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Regelung für juristische Personen (B2B / Inhouse- und Online-Seminare):
Für juristische Personen (z. B. Träger, Vereine, Institutionen und Behörden), die eine Veranstaltung als Inhouse-Seminar oder exklusive Gruppen-Online-Veranstaltung buchen, gelten im Falle einer Stornierung nach Ablauf des gesetzlichen oder vertraglichen Widerrufsrechts folgende pauschalierten Stornierungsgebühren:- 55 bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der vereinbarten Veranstaltungsgebühr.
- 27 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Veranstaltungsgebühr.
- 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Veranstaltungsgebühr.
- Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Veranstaltungsgebühr.
Dem B2B Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass der dem Veranstalter zustehende angemessene Betrag (bzw. der entstandene Schaden) wesentlich geringer ist als die geforderte Pauschale oder dass überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Umbuchungen für juristische Personen sind nach individueller Absprache und Vereinbarung in Textform möglich.
§ 5 Programmänderungen, Verschiebungen und Absagen
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ablauf, die Struktur oder die genauen Inhalte der Veranstaltung anzupassen, sofern das ausgeschriebene Kernthema und der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt bleiben.
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Erkrankung des Veranstalters/Referenten, unvorhersehbare technische Totalausfälle oder Fälle höherer Gewalt wie Unwetter, Streik) ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, abzusagen oder das Format zu ändern (z. B. Durchführung als Online-Veranstaltung statt als Präsenzseminar).
- Wird die in § 3 Abs. 2 festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht, wird die Veranstaltung spätestens 7 Tage vor dem geplanten Termin abgesagt.
- Über notwendige Absagen oder Formatänderungen wird der Vertragspartner unverzüglich informiert. Sollte eine Terminverschiebung oder eine Änderung des Formats (z. B. Wechsel von Präsenz zu Online) für den Teilnehmer unzumutbar sein, ist er berechtigt, kostenfrei auf einen anderen Termin umzubuchen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen vollständig (bei bereits teilweise durchgeführten Kursen anteilig) erstattet.
- Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners (z. B. auf Erstattung von bereits gebuchten Reise-, Fahrt- oder Hotelkosten) sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen, oder wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
§ 6 Datenschutz und Werbewiderspruch
- Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Veranstalter ein zentrales Anliegen. Die Datenerhebung wird auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt.
- Alle erhobenen personenbezogenen Daten werden streng nach den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie gemäß der separaten Datenschutzerklärung des Veranstalters verarbeitet und gespeichert. Ein Verkauf oder eine unberechtigte Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
- Für digitale Infrastrukturen und Online-Seminare nutzt der Veranstalter bevorzugt Open-Source-Programme mit hohem Datenschutzstandard und setzt Provider ein, deren Server in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union gehostet werden.
- Betroffenenrechte: Der Teilnehmer hat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten, deren Herkunft und den Zweck der Verarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
- Werbewiderspruchsrecht: Der Veranstalter verwendet den Namen und die E-Mail-Adresse des Vertragspartners, um über eigene, ähnliche Angebote und Produkte zu informieren. Dieser Verwendung kann der Vertragspartner jederzeit ganz oder teilweise widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Der Widerspruch kann formlos per E-Mail an
gerichtet werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Alle Unterlagen, Dokumente, Präsentationen und Medien, die dem Vertragspartner oder den Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung digital oder in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht von Sarah Rau bzw. den jeweils ausgewiesenen Urhebern.
- Die Veranstaltungsunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Information und Nutzung der Teilnehmenden bestimmt.
- Jede über die persönliche Nutzung hinausgehende Verwendung – insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) – ist ohne die vorherige ausdrückliche in Textform (z. B. per E-Mail) erteilte Einwilligung des Veranstalters strikt untersagt.
§ 8 Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
- Technische Schnittstellen (Jitsi): Für Online-Seminare wird die Software Jitsi genutzt. Die Teilnehmenden tragen selbst die Verantwortung für das Vorliegen der technischen Mindestvoraussetzungen (stabile Internetverbindung, aktueller Webbrowser, funktionierende Hardware wie Lautsprecher, Mikrofon, Kamera). Ein technisches Versagen aufseiten des Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
- Verfügbarkeit: Da eine fehlerfreie Datenkommunikation über das Internet technisch nicht permanent garantiert werden kann, haftet der Veranstalter nicht für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Jitsi-Plattform oder für Ausfälle außerhalb seines Einflussbereichs. Der Veranstalter ist um schnelle Behebung bemüht, behält sich jedoch das Recht vor, Online-Veranstaltungen bei gravierenden technischen Störungen kurzfristig abzubrechen oder zu verschieben. In diesem Fall wird den Vertragspartnern zeitnah ein Alternativtermin angeboten.
- Inhalte: Die Veranstaltungsunterlagen und -inhalte werden mit größter fachlicher Sorgfalt erstellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die absolute Vollständigkeit, Richtigkeit oder für das Erreichen individueller persönlicher Lern- oder Erziehungsziele.
- Sachschäden vor Ort: Bei Präsenzveranstaltungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Garderobe oder Wertsachen der Teilnehmenden, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Schutz- und Obhutspflicht des Veranstalters.
§ 9 Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
- Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Alle Verhandlungen, Verträge, Kursunterlagen und die gesamte Korrespondenz werden in deutscher Sprache geführt.
- Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn Sie als Verbraucher bestellen und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land der Europäischen Union haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der hier getroffenen Rechtswahl unberührt (Günstigkeitsprinzip).
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.
- Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland zum Gerichtsstand.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://europa.eu zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschiedsstelle ist der Veranstalter weder verpflichtet noch bereit.
§ 10 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
